Sicherheit, Schutz
Das Schwimmbad stellt eine Gefahr für Kleinkinder und Haustiere dar. Deshalb sind diese in der Nähe von Bädern prinzipiell zu beaufsichtigen. Mit dem Erwerb eines Rollladens kann die Gefahr verringert werden. Bei einem abgedeckten Schwimmbad fällt das Kleinkind bzw. Haustier nicht direkt ins Wasser, sondern wird von unserem Rollladen getragen und kann die Gefahrenzone wieder verlassen. Das Becken muss aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit die horizontale Verschiebung und das vertikale Absinken begrenzt bzw. die Tragfähigkeit des Rollladens erhöht wird. Weitere Informazionen dazu finden Sie hier.
Die sicherheitstechnischen Anforderungen an eine Schwimmbadabdeckung sind in der Norm EN 15288 Abschnitt 5.8 spezifiziert, lesen Sie mehr davon hier.